Dortmund
inlingua DortmundIhr Personal Coach für Spracherfolg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ansprechpartner

Alle Vereinbarungen bezüglich Trainingsform, Trainingszeiten, Trainingsdauer, Trainingsinhalten, Umstufungen und Zustufungen oder ähnliches werden ausschließlich mit dem Verwaltungspersonal von inlingua® Dortmund getroffen. Andere Vereinbarungen, insbesondere mit den von inlingua® Dortmund eingesetzten Trainern, sind nicht statthaft.

Leistungen von inlingua® Dortmund

inlingua® Dortmund verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der verschiedenen Trainingsmaßnahmen.
Dabei werden von inlingua® Dortmund folgende inkludierte Nebenleistungen erbracht:

  • Einstufung und Trainingszielbestimmung der Teilnehmer (angelehnt an den CEF – Common European Framework → europäischer Referenzrahmen)
  • Zwischenbefragung der Teilnehmer
  • Führen von Anwesenheitslisten die während des Kurses/der Kurse jederzeit angefordert werden können
  • Abschlussprüfung und Zertifizierung des Ziellevels (bei Bedarf)
  • Abschlussbefragung der Teilnehmer
  • Beratung über weiterführende Trainings

Sämtliche Sprachtrainingsmaßnahmen dienen der Aus- und Weiterbildung.

Die Laufzeit der Trainings sowie die Trainingszeiten werden vor Trainingsbeginn verbindlich vereinbart. Eine Trainingseinheit erstreckt sich über 45 Minuten. Pro Trainingstag ist eine Mindestbuchung von 2 zeitlich direkt aufeinanderfolgenden Trainingseinheiten obligatiorisch.

inlingua® Dortmund behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) den eingesetzten Trainer vorübergehend oder auf Dauer durch einen anderen Trainer zu ersetzen. Dies berechtigt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Preises.

Stellt inlingua® Dortmund fest, dass die geforderten Vorkenntnisse für einen Kurs bei einem Teilnehmer nicht vorhanden sind, kann inlingua® Dortmund diesen Teilnehmer geeignet umstufen.

Stornierung der Unterrichtsvereinbarung

Vereinbarte Trainings sowie die Unterrichtsvereinbarung können durch den Auftraggeber bis zu einer Woche vor Trainingsbeginn und nur aus einem schwerwiegendem Grund (z.B. schwere Krankheit, Unfall, plötzliche Arbeitslosigkeit) kostenfrei storniert werden. Stornierungen müssen schriftlich an info@inlingua-dortmund.de erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei inlingua® Dortmund. Bei späteren Stornierungen werden die Trainingsgebühren in voller Höhe fällig. Für Stornierungen bei nicht-schwerwiegenden Gründen und bei bereits laufenden Kursen erheben wir eine Stornogebühr i. H. von 99,00 EUR.

Absage von Trainingsterminen

Bei sämtlichen Arten von Sprachtrainings können vereinbarte Termine bis spätestens 15.00 Uhr des Vortages – bei einem für Montag vorgesehenen Training bis Freitag 15.00 Uhr – abgesagt werden. Bei fristgerechter Absage werden die abgesagten Stunden ohne Zusatzberechnung nachgeholt. Bei nicht fristgerechter Absage verfallen diese Stunden. Bei einer Kursunterbrechung können die dann noch verbleibenden Stunden innerhalb einer Frist von maximal 12 Monaten ab dem letzten Unterrichtstermin weiter abgerufen bzw. genutzt werden. Nach dieser Frist verfallen die Stunden.

Zahlungsbedingungen

Die Leistungen von inlingua® Dortmund sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Rechnungsstellung erfolgt nach eingegangener Kursbestätigung. Die Kursgebühren sind zu Kursbeginn fällig, ggf. kann auch eine Ratenzahlung für die Kursdauer vereinbart werden. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Haftung

Die Haftung von inlingua® Dortmund – insbesondere auch für abhanden gekommene Gegenstände sowie für sonstige Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

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